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<title><![CDATA[INFORMATIONEN - AKTUELLES - NEWS - TAURUS CONSULTING KURT]]></title>
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<description><![CDATA[Administration, Beratungen, Buchhaltungen, Steuern, Versicherungen]]></description>
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<title><![CDATA[INFORMATIONEN - AKTUELLES - NEWS - TAURUS CONSULTING KURT]]></title>
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<lastBuildDate>Mon, 19 Jan 2009 22:46:49 +0100</lastBuildDate>
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<title><![CDATA[Steuerinformationen 2008]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/naturliche_personen.html</link>
<description><![CDATA[BESTEUERUNG DIVIDENDEN & GEWINNAUSSCHÜTTUNGEN<br />Ab 1. Januar 2008 werden bei der Staatssteuer Dividenden und   Gewinnausschüttungen nur zum halben Steuersatz besteuert, wenn    Sie aus Beteiligungen stammen, die jeweils 10% des Grund- oder   Stammkapitals der Gesellschaft oder Genossenschaft ausmachen.<br /><br />BERUFSKOSTEN<br />Bei der Staatssteuer werden die Mehrkosten der auswärtigen   Verpflegung leicht erhöht.<br /><br />PAUSCHALABZUG NEBENERWERB<br />20% der Nettoeinkünfte aus Nebenerwerb, mindestens CHF 800.--,   max CHF 2'400.-- können im 2008 bei der Staatssteuer geltend   gemacht werden.<br /><br />BAUSPAREN<br />Der Entscheid über die Abzügsmöglichkeit für das Jahr 2008 wird   gegen Ende 2008 seitens Steuerverwaltung entschieden.<br /><br />TRAMABO<br />Der Abzug erhöht sich um CHF 804.--, Jugendtliche bis CHF 516.--.]]></description>
<pubDate>Fri, 18 Apr 2008 08:47:07 +0100</pubDate>
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<title><![CDATA[Abzugsmöglichkeit Säule 3a]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/lebenversicherung.html</link>
<description><![CDATA[Ab 01.01.2008 können Erwerbstätige bis maximal 5 Jahre über das obligatorische Rentenalter hinaus Beiträge in Einrichtungen der gebundenen Selbstvorsorge in Abzug bringen und den Bezug der Altersleistung der Säule 3a bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit.]]></description>
<pubDate>Sun, 15 Jun 2008 10:30:52 +0100</pubDate>
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<title><![CDATA[Steuerinformationen 2007]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/naturliche_personen.html</link>
<description><![CDATA[VOLLSPLITTING<br />Vollsplitting bedeutet, dass das steuerbare Gesamteinkommen von gemeinsam veranlagten Ehepaaren sowie Einelternfamilien durch zwei geteilt wird, um den anwendbaren Steuersatz zu ermitteln.<br /><br />KINDERABZUG<br />Der Kinderabzug wird wieder vom Einkommenssteuerbetrag gewährt, wie das bereits vor 2001 gültig war. Der Abzug beträgt CHF 750.-- pro Kind.<br /><br />KINDERBETREUUNG<br />Neu können die Kosten für Dritte erstmals wie in anderen Kantonen geltend gemacht werden. Bei Erwerbstätigkeit beider Ehegatten können die nachgewiesenen und selbstgetragenen Kosten bis max. CHF 5'500 pro Kind geltend gemacht werden.<br /><br />VERSICHERUNGSPRÄMIEN UND ZINSEN<br />Wurden angepasst. <br /><br />ABZUG FÜR ERWERBSTÄTIGKEIT BEIDER EHEGATTEN<br />Bei Erwerbseinkommen beider Ehegatten kann neu ein Abzug von max 1000.-- gemacht werden.<br /><br />MIETKOSTENABZUG<br />Wurde aufgrund der Rechtssprechung aufgehoben.]]></description>
<pubDate>Fri, 15 Jun 2007 10:49:11 +0100</pubDate>
<guid>http://taurus-consulting.ch/fc</guid>
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<title><![CDATA[Einheitstarif mit Vollsplitting]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/naturliche_personen.html</link>
<description><![CDATA[Der Einheitstarif mit Vollsplitting ist anwendbar für:<br /><br />- in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige<br /><br />- verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit <br /><br />1) minderjährigen, erwerbsunfähigen oder in beruflicher Ausbildung stehenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die sie die elterliche Sorge haben, bzw. hatten und zu deren Unterhalt sie beitragen. Bei gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile steht der günstigere Tarif demjenigen Elternteil zu, der den Unterhalt des Kindes zur Hauptsache bestreitet<br /><br />2) verwitwete Steuerpflichtige für die nach dem Tode des Ehegatten laufende Steuerperiode<br /><br />Vollsplitting bedeutet, dass das steuerbare Gesamteinkommen von gemeinsam veranlagten Ehepaaren sowie Einelternfamilien durch zwei geteilt wird, um den anwendbaren Steuersatz zu ermitteln.<br /><br />Der Einheitstarif ohne Vollsplitting ist anwendbar für:<br />- alle anderen Steuerpflichtigen<br />- Kapitalleistungen aus Vorsorge]]></description>
<pubDate>Tue, 17 Jun 2008 18:01:15 +0100</pubDate>
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<title><![CDATA[SKOS Richtlinien]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/personal.html</link>
<description><![CDATA[Grundbedarf 1<br /><br />Personen/Pauschale pro Monat<br />1 / 1'030.00<br />2 / 1'576.00<br />3 / 1'916.00<br />4 / 2'205.00<br />5 / 2'493.00<br />6 / 2'781.00<br /><br />Grundbedarf 2<br /><br />Personen/Pauschale pro Monat (mittelwert)<br />1 / 103.00<br />2 / 158.00<br />3 / 192.00<br />ab 4 / 220.00<br />]]></description>
<pubDate>Tue, 17 Jun 2008 20:16:01 +0100</pubDate>
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<title><![CDATA[Lohnmeldeverfahren BS & BL]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/personal.html</link>
<description><![CDATA[BASEL-STADT<br />Die Lohnmeldepflicht bedeutet, dass sämtliche Arbeitgebende, welche im Kanton Basel-Stadt ihren Sitz oder eine Betriebsstätte (Filiale, Zweigniederlassung) haben, eine Kopie des Lohnausweise direkt an die zuständige Steuerbehörde zukommen lassen muss.<br /><br />Das neue Lohnmeldeverfahren gilt ab 1. Januar 2007.Aus Datenschutzgründen wäre empfehlenswert, die Lohnmeldungen und Datenträger eingeschrieben zu versenden.<br /><br />BASEL-LANDSCHAFT<br />Nach der Übergangsfrist im Jahr 2007 ist die Verwendung des NLA seit 1. Januar 2008 auch im Kanton Basel-Landschaft verbindlich vorgeschrieben. Für alle Löhne, die ab diesem Jahr ausbezahlt werden, ist nur noch das neue Formular zu verwenden. Der NLA und die dazugehörenden Wegleitungen sowie weitere wichtige Informationen sind unter www.steuern.bl.ch oder unter www.steuerkonferenz.ch zu finden. ]]></description>
<pubDate>Sat, 21 Jun 2008 01:29:09 +0100</pubDate>
<guid>http://taurus-consulting.ch/gk</guid>
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<title><![CDATA[Repräsentationsspesen]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/personal.html</link>
<description><![CDATA[Ab Steuerperiode 2008, gibt es diesbezüglich keine Freibeträge bei den Lohnzahlungen mehr.<br /><br /> Pauschale Repräsentationsspesen (Lohnausweis Ziffer 13.2.1), welche im Jahr 2008 und später ausbezahlt werden und für welche kein genehmigtes Spesenreglement vorhanden ist (Lohnausweis Ziffer 15), werden vollständig als steuerbares Erwerbseinkommen aufgerechnet.]]></description>
<pubDate>Sun, 22 Jun 2008 21:02:55 +0100</pubDate>
<guid>http://taurus-consulting.ch/xi</guid>
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<title><![CDATA[Aufbewahrung der Steuerakten und Belege]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/naturliche_personen.html</link>
<description><![CDATA[Die Steuerakten zu den letzen 10 Steuerjahren sind aus Beweisgründen aufzubewahren.<br />]]></description>
<pubDate>Sun, 22 Jun 2008 21:06:30 +0100</pubDate>
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<title><![CDATA[Fristgewährung]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/naturliche_personen.html</link>
<description><![CDATA[Die vorliegende Regelung gilt für Steuererklärungen, welche an die kantonale Steuerverwaltung einzureichen sind.<br /> <br />Für Fristerstreckungen, die mehr als 60 Tage über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist gehen, wird einmalig eine Gebühr von CHF 40.-- erhoben.<br /> <br />Die gewährte Fristerstreckung wird der steuerpflichtigen Person mitgeteilt.<br /> <br />Die Steuervertreter haben die Möglichkeit, eine Liste im Doppel einzureichen. Das Doppel wird danach quittiert und dem Gesuchsteller retourniert. Die Liste hat folgende Angaben zu enthalten: Person-Id., Name und Vorname, Wohnort, Frist (vgl. Beispiel). Bitte Antwortcouvert beilegen.<br /> <br />]]></description>
<pubDate>Sun, 22 Jun 2008 23:32:20 +0100</pubDate>
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<title><![CDATA[Bausparen 2008]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/naturliche_personen.html</link>
<description><![CDATA[Das eidgenössische Parlament lehnt Baselbieter Bausparvorschläge ab. Der Ständerat will nichts vom Baselbieter Bausparen wissen und hat sowohl die kantonale Standesinitiative wie auch zwei weitere Vorstösse abgelehnt. Der Regierungsrat muss diesen Entscheid zur Kenntnis nehmen, das Baselbeiter Bausparen steht damit vor dem aus.]]></description>
<pubDate>Mon, 23 Jun 2008 22:16:19 +0100</pubDate>
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<title><![CDATA[Plastikstühle und Sonnenschrime]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/unternehmen.html</link>
<description><![CDATA[Vor rund zwei Jahren setzte die Allmendverwaltung von Basel-Stadt den Baizern mit einer Übergangsfrist neue Regeln: <br /><br />Es dürften fortan keine Monoblock-Plastikstühle mehr auf dem Boulevard stehen, die Sonnenschrime müssten einfarbig und ohne Werbung sein und Abschrankungen mit Pflanzen wären nicht erlaubt. Seit Februar 2008 ist die Frist vorüber.<br /><br />Jetzt greift die Allmendverwaltung durch und büsst. Wer noch nicht auf die vorgeschriebene Möbilierung umgestellt hat, wird verwarnt. Reagieren diese nicht, verzeigen wir sie. und im schlimmsten Fall entziehen wir Ihnen die Bewilligung.]]></description>
<pubDate>Sun, 03 Aug 2008 16:48:25 +0100</pubDate>
<guid>http://taurus-consulting.ch/me</guid>
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<title><![CDATA[Einführung der neuen AHV-Nummer]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/unternehmen.html</link>
<description><![CDATA[Ab  dem 1. Juli 2008 stellt die AHV/IV die bisherige 11-stellige AHV-Nummer auf die neue 13-stellige Nummer um. <br /><br />- Ab 1. Juli 2008 werden nur noch neue Versicherungsausweise erstellt<br />- Ihr Lohnsystem muss auf die neue AHV-Nummer vorbereitet sein.<br />- Versand der neuen AHV-Nummer schrittweise<br /><br />Lohnbescheinigungen 2008 werden nur noch die neuen Nummern aufgeführt. Das neue Formal ELM (einheitliche Lohnmeldung) welches durch die meisten Lohnprogrammhersteller unterstützt wird, ist auf die neue AHV-Nummer umzustellen.<br /><br />]]></description>
<pubDate>Sun, 03 Aug 2008 16:52:34 +0100</pubDate>
<guid>http://taurus-consulting.ch/fb</guid>
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<title><![CDATA[Familienzulagengesetz per 1. Januar 2009 in Kraft ]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/sozialversicherung.html</link>
<description><![CDATA[Nach dem neuen Familienzulagengesetz steht Arbeitnehmenden sowie Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen in allen Kantonen eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken für jedes Kind bis 16 Jahre und eine Ausbildungszulage von mindestens 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren zu. Es werden keine Teilzulagen mehr ausgerichtet. Die Anspruchsberechtigten erhalten die volle Zulage, auch wenn sie nur teilerwerbstätig sind. 2009 liegt das Mindesteinkommen für den Anspruch auf Familienzulagen bei 6'840 Franken pro Jahr oder 570 Franken im Monat.<br /><br /> <br />]]></description>
<pubDate>Fri, 09 Jan 2009 15:19:53 +0100</pubDate>
<guid>http://taurus-consulting.ch/pd</guid>
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<title><![CDATA[Straflose Selbstanzeige bei den Steuern ]]></title>
<link>http://taurus-consulting.ch/sozialversicherung.html</link>
<description><![CDATA[Neu kann bei Offenlegung eigener Steuerhinterziehungen (Selbstanzeige) einmalig auf die Erhebung der Busse verzichtet werden, so dass nur die Nachsteuer und der Verzugszins - für die letzten 10 Jahre - entrichtet werden müssen. Erben können bei Offenlegung einer Steuerhinterziehung des Erblassers von einer tieferen Nachsteuer und einem tieferen Verzugszins profitieren: Nachsteuer und Verzugszins sind nur noch für die letzten drei statt zehn Steuerjahre vor dem Tod des Erblassers geschuldet. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.<br /> <br /> <br />]]></description>
<pubDate>Fri, 09 Jan 2009 15:28:30 +0100</pubDate>
<guid>http://taurus-consulting.ch/yw</guid>
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